Energiepass


Der Energieausweis ist für Gebäude ab 01.07.2008 entsprechend den Vorgaben in der Energie-Einsparverodrnung EnEV 2007 gesetzliche Pflicht !
Bis 30.09.2008 können Sie noch zwischen dem kostengünstigen "verbrauchsorientierten" und dem teureren "bedarfsorientierten" Energieausweis frei wählen.
Sie können hier beide Energiepässe online bestellen:


Verbrauchsorientierter Energieausweis (Onlineformular) 59,95 € *
  • neben einigen Eckdaten zum Wohnobjekt werden die Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre für den Energiepass benötigt.
  • Ihre Immobilie wird in eine Energieklasse eingeteilt, Modernisierungstipps können bei entsprechenden Angaben gegeben werden.
Bedarfsorientierter Energieausweis (Onlineformular) 495,00 € *
  • Sie erhalten ein Gutachten, in dem Ihre Immobilie in eine Energieklasse eingeteilt wird. Mit modernster Technik werden die Schwachstellen aufgezeigt und Sie erhalten konkrete Modernisierungsvorschläge zur Energieeinsparung. Ist vor einer umfangreichen Renovierung sehr zu empfehlen.
Beide Energieausweise sind 10 Jahre gültig.

*Preis versteht sich pro Wohneinheit inclusive Mehrwertsteuer

Für Modernisierungen stehen unterschiedliche und hoch interessante Fördermittel der einzelnen Länder und des Bundes zur Verfügung.

Hinweise + Informationen zum Energieausweis:

Was ist der Energieausweis:

Der Energieausweis ist ein von einem zugelassenen Energieausweis-Aussteller testiertes Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Er zeigt Mietern und Käufern sowie Hauseigentümern die derzeitige energetische Ist-Situation der Immobilie auf.

Rechtliche Grundlage für den Energieausweis:

Die rechtliche Grundlage für den Energieausweis ist die Energie- Einsparverordnung (EnEV) 2007, welche am 01.10.2007 in Kraft tritt.

Was soll der Energieausweis bewirken:

Bei den Autos kennen wir die Energie-Verbrauchszahlen. Sie werden schon jahrelang angegeben, bei Elektrogeräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken usw. gibt es Energie-Effizienzklassen.
Der Energieverbrauch von Immobilien ist bis heute relativ undurchsichtig, obwohl der größte Teil des Energieverbrauchs im Haus für Heizung und Warmwasseraufbereitung verwendet wird. Der Energieausweis zeigt jetzt auch bei Immobilien für Hausbesitzer, Mieter und Käufer sehr transparent, wo die Immobilie aus energetischer Sicht steht. Mit dem Energieausweis wird es zukünftig möglich sein, Immobilien energetisch einfach und zuverlässig zu vergleichen, was bisher nur schwer oder gar nicht möglich war.

Der Energieausweis bietet damit zukünftig eine objektive Entscheidungshilfe bei Miete, Kauf oder vor allem auch bei der Renovierung einer Immobilie.

Außer den Energiedaten, welche für Vergleichbarkeit und Transparenz sorgen, enthält der Energieausweis auch Vorschläge zur energetischen Verbesserung der Immobilie. Somit erhalten Immobilieneigentümer, die an einer Modernisierung ihrer Gebäude interessiert sind, zusätzlich eine kostengünstige und unverbindliche Erstberatung.
Eine weiterführende Energieberatung ist selbstverständlich auch möglich.In jedem Fall soll aber eine Übergangsfrist von einem Jahr ab In-Kraft-Treten der Verordnung eingeräumt werden, in der es Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis geben soll.

Um einen Engpass bei der Ausstellung von Energieausweisen weitgehend zu vermeiden, sieht die EnEV 2007 vor, dass noch in 2007 auf freiwilliger Basis ausgestellte Energieausweise 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig sind.

Weitere Infos zum Energieausweis finden Sie auch über die CO2-Gebäudesanierungskampagne des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMVBS.

Welche Übergangsfristen gelten:

Für die Ausweispflicht sind verschiedene Übergangsfristen vorgesehen. Wohngebäude, die vor 1965 gebaut wurden, werden erstmals zum 1. Juli 2008 ausweispflichtig. Später errichtete Gebäude müssen erst am 1. Januar 2009 einen Energieausweis vorlegen können. Für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Ausnahme: Wurde der Bauantrag nach 1.11.1977 gestellt oder nach der Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut oder modernisiert, so kann auch ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.

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