Aktuelle Information:

Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien gibt verstärkte Anreize für Heizungsmodernisierungen.
Der Austausch eines bisher betriebenen Heizkessels ohne Brennwerttechnik (Brennstoff Öl oder Gas) durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas wird zusätzlich mit einem Bonus in Höhe von 750 Euro gefördert, wenn gleichzeitig eine Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (bzw. zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme) installiert wurde.

Diese Förderung gilt für Anträge, die ab dem 24.10.2007 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingehen. Der Bonus kann für gewerbliche und freiberufliche Antragsteller nicht gewährt werden

Das Bundesprogramm in aktueller Fassung


Die neuen Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm wurden am 20. Januar 2007 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft gesetzt.
Danach wird im Jahr 2007 die Förderung für Solarkollektoranlagen und Biomassekessel mit Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und für Biomasse– und Geothermieheizwerke im Rahmen im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien fortgeführt.

Für das KfW-Programm können jedoch vorläufig keine Anträge entgegengenommen werden, da die Genehmigung des Programms durch die EU-Kommission noch aussteht. Die folgenden Hinweise beziehen sich daher ausschließlich auf die Förderung durch das BAFA.

Neues Antragsverfahren für erstmals gestellte Anträge

Ab 2007 wird im Bereich der "Basisförderung" auf ein vereinfachtes, bürgerfreundliches und effizienteres Förderverfahren umgestellt. Für den Antragsteller entfällt die bisherige Verpflichtung, vor Abschluss eines Liefer– und Leistungsvertrages einen Förderantrag beim BAFA zu stellen.

Die Basisförderung umfasst die Förderung von Solarkollektoranlagen bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche, von automatisch beschickten Biomasseanlagen ab 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung und von handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln ab 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung. Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.

Anträge können ab dem 15. März 2007 gestellt werden. Eine frühere Antragstellung ist wegen der Verfahrensumstellung nicht möglich. Die Antragsformulare stehen hierfür noch nicht zur Verfügung.

Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss daher zukünftig nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird. Es wird jedoch den Antragstellern empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt. Nähere Informationen hierzu werden in Kürze auf der Homepage des BAFA verfügbar sein.

Zusammen mit dem Antrag sind Unterlagen zum Nachweis über die Betriebsbereitschaft der Anlage zu erbringen. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Für Antragsteller, die ihre Anlage im Zeitraum vom 16. Oktober 2006 bis 31. März 2007 betriebsbereit installiert haben, endet die Antragsfrist erst am 30. September 2007.

Für besonders innovative Anwendungen der oben genannten Technologien kann eine höhere Förderung über den "Innovationsbonus" (siehe unten) in Anspruch genommen werden. Dann ist jedoch der Förderantrag vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen!

Neue Fördersätze ab 2007 - Basisförderung

Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen Anträge gestellt werden:
  • Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung
  • Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für dieBereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung
  • Automatisch beschickte Biomassekessel bis 100 kW Nennwärmeleistung
  • Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung
Aufgrund des in den ersten Monaten des Jahres 2007 zu beobachtenden Rückgang der neu in Auftrag gegebenen Vorhaben hat der Bundesumweltminister die Fördersätze der Basisförderung mit Richtlinienänderung vom 25. Juli 2007 linear um 50% angehoben. Die erhöhten Fördersätze gelten für Anträge, die ab dem 02. August 2007 beim BAFA eingegangen sind. Eine Rücknahme oder Stornierung der bereits vor Inkrafttreten dieser Anhebung gestellten Anträgen, um durch erneute Antragstellung für dieselbe Maßnahme die Konditionen dieser Richtlinie nutzen zu können, ist nicht möglich.
  • Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung: Die Förderung beträgt 40 Euro (bzw. 60 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007 ) je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 275 Euro (bzw. 412,50 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007 ). Sofern die Anlage größer als 40 m² und nicht im Rahmen der Innovationstatbestände förderbar ist, kann diese mit einem Fördersatz von maximal 40 m² mal 40 Euro Euro (bzw. 40 m² mal 60 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007) bezuschusst werden.
  • Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung:Die Förderung beträgt 70 Euro (bzw. 105 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007 ) je m² installierter Bruttokollektorfläche. Sofern die Anlage größer als 40 m² und nicht im Rahmen der Innovationstatbestände förderbar ist, kann diese mit einem Fördersatz von maximal 40 m² mal 70 Euro (bzw. 40 m² mal 105 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007) bezuschusst werden.
  • Automatisch beschickte Biomassekessel von 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung: Die Förderung beträgt für Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung: 24 Euro (bzw. 36 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007 ) je kW, mindestens jedoch 1.000 Euro (bzw. 1.500 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007 ).Hackschnitzelkessel: 500 Euro (bzw. 750 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007 ) je Anlage.
  • Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung: Die Förderung beträgt 750 Euro (bzw. 1.125 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007 ) je Anlage.
Hinweis: Für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller kommt abweichend diese Erhöhung der Fördersätze erst mit dem Tag der Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission zur Anwendung. Bis zur beihilferechtlichen Genehmigung wird freiberuflichen und gewerblichen Antragstellern die Förderung nach Nr. 9.1 der Richtlinien vom 12.01.2007 gewährt.

Änderungen bei den Anforderungen für förderfähige Anlagen

Solarkollektoren, die ab 2007 eine Prüfung nach DIN EN 12975 erhalten, müssen zusätzlich zu den bisherigen Fördervoraussetzungen das Prüfzeichen Solar Keymark tragen. Der Kesselwirkungsgrad für Biomasse-Feuerungsanlagen bis 100 kW beträgt mindestens 90 %.

Verbesserte Förderung für Innovationen

Neu eingeführt wird ein "Innovationsbonus" für besonders innovative Anwendungen oder Anlagenteile nach diesen Richtlinien förderfähigen Technologien. Die neue Förderrichtlinie regelt, welche Anwendungen bzw. Anlagenteile in Frage kommen, beispielsweise große Solarkollektoranlagen, die besondere Anforderungen erfüllen oder Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung. Zu den näheren technischen Anforderungen wurden am 17. April 2007 vom Bundesumweltministerium Ausführungsbestimmungen erlassen (siehe nebenstehend). Nach der Nummer 7.3 der Förderrichtlinien können für die Markteinführung von großen Solarkollektoranlagen im Jahr 2007 vom BAFA bis zu 70 Anlagen im Rahmen der Innovationsförderung bezuschusst werden. Eine Antragstellung ist ab 1. Mai 2007 unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Antragsformulare möglich (Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und zur Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen können erst ab dem 1.Oktober 2007 beantragt werden). Der Antrag ist vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages zu stellen! Wird dies versäumt, kann nur eine Förderung im Rahmen der Basisförderung erfolgen.
Über die Verfügbarkeit von Haushaltsmittel soll zukünftig mit Hilfe einer sogenannten "Förderampel" Transparenz hergestellt werden.
Diese Information ist hier beim BAFA direkt abrufbar.
Erneuerbare Energien (Umweltfreundliche Energien)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-625
Telefax: 06196 908-800

Ansprechpartner zum Förderprogramm Erneuerbare Energien sind:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bereich Erneuerbare Energien
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625
Fax: 06196 908-800
Internet: www.bafa.de



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