Das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" - Vergütung von Solarstrom
Das Erneuerbare-Energieen-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energieen (EE). Es verpflichtet die Netzbetreiber, alle Anlagen zur Stromerzeugung mit EE an das Stromnetz anzuschließen, deren Strom bevorzugt abzunehmen und nach Gesetz zu vergüten.
Damit ist jeder berechtigt, Solarstromanlagen zu installieren, es besteht ein Rechtsanspruch auf die Vergütung des eingespeisten Solarstroms.
Am 01. 01. diesen Jahres trat das Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG in Kraft, welches die
folgenden Vergütungssätze vorsieht:
Die Basisvergütung beträgt 45,7 ct/kWh, z.B. für Freiflächenanlagen.
Für Anlagen auf und an Gebäuden bzw. an Lärmschutzwänden beträgt
die Mindestvergütung:
- 57,4 ct/kWh für die ersten 30 kWp
- 54,6 ct/kWh für 30 kWp bis 100 kWp
- 54,0 ct/kWh ab 100kWp
Für Fassadenanlagen wird zusätzlich ein Bonus von 5 ct/kWh gezahlt
Die Vergütung für Anlagen größer 30 kWp errechnet sich aus dem Mischwert
proportional der Anlagenteile:
30 kWp mit 57,4ct/kWh und z.B. 20 kWp mit 54,6 ct/kWp, ergibt 56,28 ct/kWp für eine 50 kWp-Anlage.
Für Anlagen größer 100 kWp wird äquivalent verfahren.
Degression
Die Mindestvergütung reduziert sich um 5% für Anlagen, die im Jahr 2005
in Betrieb gehen, um weitere 5% für Anlagen, die im Jahr 2006 in Betrieb
gehen u.s.w.
Vergütungsdauer
Die Vergütung wird 20 Jahre in Höhe der Anfangsvergütung bezahlt plus die
Monate ab der Installation (Inbetriebnahme) bis zum Jahresende.
Wessen Anlage z.B. im Juni in Betrieb geht, erhält 20,5 Jahre die Vergütung.
Kumulation
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Kumulation mit Programmen von
Bund und Ländern.
Das 100.000-Dächer-Programm ist Ende 2003 ausgelaufen. Seither gibt es
zinsgünstige Darlehen für Solarstromanlagen im KfW-Programm zur CO2-Minderung für private Investoren und im KfW-Umweltprogramm für Unternehmen.
Info:
KfW
Palmengarten 5-9,
60325 Frankfurt.
Info-Telefon:0180/133 55 77
www.kfw.de
Teilweise bieten auch andere Banken und Sparkassen Sonderkonditionen zur Finanzierung von Solarstromanlagen an.
Wie geht man vor ?
- Beratung und Angebotserstellung über eine PV-Anlage durch
HEAT-Berater inklusive einer Besichtigung vor Ort.
- Finanzierungsberatung zum Beispiel durch die Hausbank,
Prüfung der KfW-Programme
- Bei Inanspruchnahme von KfW-Mitteln:
Einreichung des Kreditantrages. Auftragserteilung und Bau
dürfen nicht vor Eingang des Antrags erfolgen, können jedoch
vor Bewilligung erfolgen, dann allerdings auf eigenes Risiko.
- Beantragung des Netzanschlusses beim Netzbetreiber (ggf. über Installateur)
- Bau der Anlage
- Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage
- ggf. Abfordern des KfW-Kredits und Bezahlung der Anlage
- Abschluss eines Stromliefervertrages EEG mit dem örtlichen Netzbetreiber.
Jährlich oder kürzer:
Abrechnung des eingespeisten Stroms; bei größeren Anlagen werden in der Regel
Abschläge vereinbart.
Weitere Informationen, Gesetzestexte und Förderhilfe finden Sie hier:
www.bsi-solar.de
www.erneuerbare-energien.de
www.solarwirtschaft.de
Alle Angaben ohne Gewähr !
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