NEU - Änderungen bei der KfW
Mit Beginn des neuen Jahres traten bei der KfW einige Änderungen in ihren Förderprogrammen in Kraft.
Es wurden neue Förderprogramme aufgelegt und andere geändert beziehungsweise Fördermöglichkeiten verlagert. Es ist aber generell so, dass in jedem der Programme auch die Möglichkeit besteht, Heizungstechnik zu fördern.
Nachfolgend eine kurze Übersicht über die aktuellen Fördermöglichkeiten bei der KfW:
Ökologisch Bauen
(Finanzierung des Neubaus von Passivhäusern, KfW-Energiesparhäusern 40 oder 60 sowie des Einbaus von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien bei Neubauten)
Dieses Förderprogramm dient der zinsgünstigen, langfristigen Finanzierung für die Errichtung, die Herstellung oder den Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 und 60 sowie Passivhäusern, die aus Bundesmitteln verbilligt werden. Weiterhin wird der Einbau von Heizungstechnik bei Neubauten auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft- Wärme- Kopplung und Nah-/Fernwärme gefördert.
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Wohnraum modernisieren
(Finanzierung von CO2-Minderungs- und Modernierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand)
Dieses Förderprogramm soll all die Träger mit zinsgünsigen Krediten unterstützen, die CO2-Minderungs- und -Modernisierungsarbeiten planen.
Die Förderung erfolgt in zwei Stufen:
- Standard - es wird eine Basisförderung für Standardmaßnahmen angeboten
- Öko-Plus - für weitergehende klimaschutzrelevante Maßnahmen wird eine besonders zinsgünstige Förderung angeboten.
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KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
(Finanzierung von Maßnahmenpaketen zur Minderung von CO2-Emissionen von Wohngebäuden, zur Erreichung des Niedrigenergiehausstandards im Bestand sowie dem Austausch von Altheizungen)
Dieses Programm ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms und dient der zinsgünstigen Finanzierung von besonders umfangreichen Investitionen zur Co2- Minderung und Energieeinsparung in Wohngebäuden des Altbaubestandes. Der Einspareffekt soll in der Regel mindestens 40kg CO2 pro m² Gebäudenutzfläche und Jahr betragen.
Die Investitionen erfolgen entsprechend den 5 Maßnahmepaketen. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Kredit, dessen Zinssatz während der ersten 10 Jahre verbilligt wird. Zusätzlich zu diesen Konditionen wird die energetische Sanierung eines Gebäudes zum "Niedrigenergiehaus im Bestand" (Neubau-Niveau nach § 3 der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung) mit einem Teilschulderlass des KfW-Darlehens gefördert.
Mit diesem Programm wird auch der Austausch von Altheizungen als Einzelmaßnahme gefördert.
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Solarstrom erzeugen
Dieses Programm dient der langfristigen Finanzierung von kleineren Investitionen in die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen. Finanziert werden kann auch der Erwerb von Photovoltaik-Anlagen. Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensvolumen von 50.000 €. Für Photovoltaik-Anlagen mit größerem Darlehensbedarf können das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bzw. das KfW-Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
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