![]() Dank dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten Sie für Ihre Solarstrom-Anlage eine "staatliche Sicherheit". Am 01. Januar 2009 ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzt in Kraft getreten. Dieses regelt die Abnahme und Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom. Jeder Energieversorger nimmt Ihren Solarstrom zu einem definierten Festpreis ab. Das ist für 20 Jahre plus die Restmonate im Jahr der Inbetriebnahme fest vorgeschrieben und geregelt. Dieses Gesetz macht Ihre Solarstrom-Anlage zu einer der sichersten und renditestärksten Geldanlageformen überhaupt. Vergütungssätze im Überblick: Strom aus Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 01.01.2011 an das Netz gehen, wird wie folgt vergütet: Gebäudeanlagen bis 30 kWp - 28,74 ct/kWh Gebäudeanlagen 30 bis 100 kWp - 27,33 ct/kWh Gebäudeanlagen 100 kWp bis 1 MWp - 25,86 ct/kWh Gebäudeanlagen größer als 1 MWp - 21,56 ct/kWh Freilandanlagen - 21,11 ct/kWh Neu ! Solarstrom- Eigenverbrauch: Die Neuregelung des EEG enthält eine Sonderregelung zum Eigenverbrauch von Solarstrom. Wer seinen Solarstrom nicht komplett einspeist, sondern im eigenen Haushalt verbraucht, spart nicht nur bei den Stromkosten, er erhält zusätzlich einen staatlichen Bonus. Bis zu einem Anteil von 30 Prozent am Eigenverbrauch gibt es nach der Neuregelung 12,36 Cent pro Kilowattstunde als Eigenverbrauchsbonus. Steigt der Anteil des Eigenverbrauchs auf über 30 Prozent, erhält der Betreiber für die zusätzlichen selbst verbrauchten Kilowattstunden sogar einen Bonus von 16,74 Cent. Werden die eingesparten Stromkosten mitgerechnet, liegt der Eigenverbrauchstarif damit um bis zu acht Cent pro Kilowattstunde höher als bei der Einspeisung. Dies kann sich positiv auf die Rendite auswirken. Bei einem Anteil von 30 Prozent selbst verbrauchtem Solarstrom kann der Betreiber einer typischen 3-kW-Dachanlage die Rendite bei 20 Jahren Laufzeit im Vergleich zur Volleinspeisung um ein bis zwei Prozentpunkte auf über 9 Prozent erhöhen. Schafft es der Betreiber, den Anteil an selbst verbrauchtem Solarstrom auf 50 Prozent anzuheben, kann seine Rendite noch höher ausfallen. Über 50 Prozent Eigenverbrauch erfordern allerdings eine weit reichende Anpassung des Energieverbrauchs im Hauhalt an die Sonnenstunden durch entsprechende Steuerungstechnik bzw. die Installation eines Speichermediums. Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch errechnet sich aus der für die jeweilige Anlage geltenden Vergütung für die Netzeinspeisung (s. Übersicht oben). Davon wird immer ein fester Betrag abgezogen: Bonus für Eigenverbrauch = Vergütung für Eigenverbrauch plus eingesparter Strom minus Einspeisevergütung Beispielrechnung bis 30 % Eigenverbrauch: 12,36 ct/kWh + 21,00 ct/kWh - 28,74 ct/kWh = 4,62 ct/kWh (Anreiz) Der individuelle Vorteil hängt vom tatsächlichen Strompreis ab. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung. Einfache FinanzierungDie Umweltbank, KfW Bank, die GLS Bank, die Sparda Bank, die BKM, etc...bieten spezielle Solar-Finanzierungsmöglichkeiten mit niedrigen Zinssätzen an.![]() Die Kredite sind in der Regel auf 10 bis 15 Jahre angelegt. Die monatlichen Erträge einer Solarstrom-Anlage decken meist die Zins- und Tilgungsbelastungen, so dass sich die Solaranlage im Prinzip von selbst bezahlt. Kredite der KfW Bank werden über Ihre Hausbank organisiert. Sie erhalten von uns eine zur Finanzierung meist nötige Ertrags-Berechnung. Gerne vermitteln wir Ihnen auch einen günstigen Kredit. |