BAFA und KfW Förderung

BAFA Förderung

Die BAFA fördert seit 01.07.2021 die Sanierung von energetischen Einzelmaßnahmen, wie neue umweltfreundliche Heizungen, Fassadendämmung, neue Fenster und Dachdämmung. Investitionen bis zu 60.000,00€ pro Wohneinheit werden gefördert.

Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von den verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen.

Die Höhe der Förderung wird ganz einfach als prozentualer Anteil der tatsächlichen förderfähigen Kosten berechnet, welche für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen sind.

Jetzt werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt.
Antragsteller, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Kosten außerdem einschließlich der Umsatzsteuer ansetzen.

Was wird gefördert?

In bestehenden Gebäuden, d.h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert:

  • Effiziente Wärmepumpenanlagen
  • Biomasseanlagen (z. B. Pelletsheizungen)
  • Hybridheizungen
  • Solarkollektoranlagen
  • Zusätzlich gibt es eine Austauschprämie für Ölheizungen in Höhe von 10%.

Wichtig zu beachten:

Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bafa.de

KfW Kredit als Ergänzung möglich

Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Mit einer Förderung aus den im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Programm ist eine Kumulierung nur bei den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153) und „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167) möglich.

Förderübersicht

Art der neuen Heizungsanlage
Gebäudebestand
Heizungstauschbonus
Wärmepumpenbonus
Wärmepumpe
25%
10%
5% (Sole-Wärme-
pumpe)
Solarkollektor
25%
10%
Pelletsheizung
10%
10%
Brennstoff-
zellen-Heizung
25%
10%
Art der neuen Heizungs-
anlage
Gebäude-
bestand
Heizungs-
tausch-
bonus
Wärme-
pumpen-
bonus
Wärmepumpe
25%
10%
5% (Sole-Wärme-
pumpe)
Solarkollektor
25%
10%
Pelletsheizung
10%
10%
Brennstoff-
zellen-Heizung
25%
10%

Es müssen zur Förderung die Förderrichtlinien der BAFA eingehalten werden.

Heizungs-Tausch-Bonus
für Öl-, Gas-, Kohle- und Nacht­speicher­heizungen

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch (Ersetzen und fachgerechter Entsorgung) einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Anlagen zur Wärmeerzeugung errichtet wird. Gasheizungen müssen für den Heizungs-Tausch-Bonus ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen). Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen.

Alle Angaben zur Förderung sind ohne Gewähr!

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