Gewinner Wärmepumpen Bündelungsaktion Kirchheim unter Teck

Wärmepumpen-Bündelungsaktion - Kirchheim/Teck

Bis zu 15% Bündelungsrabatt sichern.

Gültig bei Beauftragung bis zum 31.08.2026

Jetzt anfragen und Rabatt sichern

Bündelungsaktion Wärmepumpe

Die Stadt Kirchheim unter Teck hat uns, HEAT Wärmesysteme GmbH, als Fachhandwerker für die Wärmepumpen-Bündelungsaktion ausgewählt.

Sichern Sie einen der letzten Plätzen und erhalten bis zu 15%-Bündelungsrabatt auf Ihre Wärmepumpe.

Die Aktion gilt speziell für Kirchheim/Teck und die direkte Umgebung – Beauftragung bis zum 31.08.2026.

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Wärmepumpen-Profi für Stuttgart, Esslingen, Reutlingen, Göppingen und Umgebung

Ihre Vorteile mit HEAT

Über

3.500

installierte
Wärmepumpen

Über

36

Jahre
Erfahrung

Über

40

Mitarbeiter

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Wärmepumpen-Förderrechner

Jetzt handeln und noch maximale Förderung sichern.

Es sind bis zu 80% staatliche Förderung möglich!

Sehen Sie sich die Entwicklung der Wärmepumpen-Förderung über die kommenden Jahre an:

1 Was kostet Ihre Wärmepumpe (inkl. Einbau)?
30.000 € Ø Einfamilienhaus
Grober Richtwert – die genauen Kosten ermitteln wir kostenlos vor Ort.
2 Welche Heizung ersetzen Sie?
Für den Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) zählt der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung – oder einer mind. 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
3 Bewohnen Sie das Haus selbst?
4 Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid – nicht das Brutto. Es liegt meist deutlich niedriger.
Ihre staatliche Förderung bei Antrag jetzt
Was Warten Sie kostet
Ihr Eigenanteil im Zeitverlauf – Förderung sinkt, Preise steigen
Förderung sichern – jetzt kostenlos anfragen
Wir unterstützen Sie beim kompletten Förderantrag.

Unverbindliche Beispielrechnung nach den ab 21.07.2026 gültigen Konditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW-Programm 458 / BEG EM): 30 % Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (Absenkung um 4 Prozentpunkte jeweils zum 01.02. und 01.08., erstmals 01.02.2027, Auslaufen Mitte 2028), gestaffelter Einkommensbonus 10–40 % für selbstnutzende Eigentümer, Familienzuschlag −10.000 € anzusetzendes Einkommen je Haushalt mit minderjährigem Kind, Förderdeckel 70 % (80 % bei anzusetzendem Einkommen bis 30.000 €), förderfähige Kosten max. 28.000 € für die erste Wohneinheit (Absenkung um 750 € jeweils zum 01.02. und 01.08., erstmals 01.02.2027). Annahmen: Wärmepumpe aus EU-Fertigung, Austausch einer fossilen Heizung, erste Wohneinheit, künftige Preisentwicklung ca. 3 % pro Jahr. Maßgeblich sind allein die Förderrichtlinien und die Bewilligung durch die KfW; der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Keine Rechts- oder Steuerberatung – Ihren konkreten Anspruch prüfen wir gern persönlich und kostenlos.

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im Bundesverband Wärmepumpe e.V.

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