Ihre Wärmepumpe vom Profi aus Weilheim/Teck
Unverbindliche Beispielrechnung nach den ab 21.07.2026 gültigen Konditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW-Programm 458 / BEG EM): 30 % Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (Absenkung um 4 Prozentpunkte jeweils zum 01.02. und 01.08., erstmals 01.02.2027, Auslaufen Mitte 2028), gestaffelter Einkommensbonus 10–40 % für selbstnutzende Eigentümer, Familienzuschlag −10.000 € anzusetzendes Einkommen je Haushalt mit minderjährigem Kind, Förderdeckel 70 % (80 % bei anzusetzendem Einkommen bis 30.000 €), förderfähige Kosten max. 28.000 € für die erste Wohneinheit (Absenkung um 750 € jeweils zum 01.02. und 01.08., erstmals 01.02.2027). Annahmen: Wärmepumpe aus EU-Fertigung, Austausch einer fossilen Heizung, erste Wohneinheit, künftige Preisentwicklung ca. 3 % pro Jahr. Maßgeblich sind allein die Förderrichtlinien und die Bewilligung durch die KfW; der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Keine Rechts- oder Steuerberatung – Ihren konkreten Anspruch prüfen wir gern persönlich und kostenlos.


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im Bundesverband Wärmepumpe e.V.
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