Die Heizungsförderung 2025
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass alle Heizungen bis spätestens 2028 mit mindestens 65 % erneuerbare Energie betrieben werden müssen. Für Bestandsgebäude ist die Pflicht zum Heizungstausch erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung umzusetzen – in Großstädten spätestens bis 30. Juni 2026, in kleineren Kommunen bis 30. Juni 2028. In Neubaugebieten gilt die Vorgabe bereits seit Januar 2024.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Bürgerinnen und Bürger beim Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme, vor allem Wärmepumpen. Die Förderung kann bei der KfW beantragt werden.
Ab wann wird geFördert?
Der Heizungstausch kann weiterhin sofort beauftragt werden. Wichtig: Sie müssen zunächst den Auftrag mit dem Fachbetrieb schriftlich abschließen und erst danach den Förderantrag bei der KfW stellen (nachgelagerte Antragstellung). Das heißt, Sie können den Heizungstausch in Auftrag geben und anschließend die Förderung beantragen. Die Zuschussförderung gilt auch 2025 weiterhin uneingeschränkt.
Was wird geFördert?
Gefördert werden Heizungen, die den GEG-Anforderungen entsprechen: Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse-Heizungen, Heizanlagen mit Wasserstofffähigkeit (H2-ready), Brennstoffzellen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Nicht mehr gefördert werden reine Öl- und Gasheizungen. Nur die für die Umrüstung einer H2-ready-Gasheizung anfallenden Mehrkosten sind weiterhin förderfähig.
Die Boni und Konditionen gelten für den Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen. Der Klimageschwindigkeitsbonus kann noch bis 2028 beansprucht werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Grundförderung: 30% für jeden, der seine alte fossile Heizung gegen eine förderfähige (z.B. Wärmepumpe) austauscht.
Einkommensbonus: 30% für selbstnutzende Eigentümer mit maximal 40.000€ Jahreseinkommen.
Klimageschwindigkeitsbonus: 20% für den Austausch bestimmter alter Heizungsarten, wenn das Gebäude nach dem Tausch nicht mehr von fossilen oder gasbetriebenen Heizungen genutzt wird.
Effizienzbonus: 5% zusätzlich für bestimmte Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erd-/Grundwasserheizung.
Maximaler Fördersatz: Die Boni sind kombinierbar, aber die Förderung ist auf maximal 70% gedeckelt.
Förderfähige Investitionskosten - Höchtgrenzen
- Bei einem Einfamilienhaus oder der ersten Wohneinheit: maximal 30.000€ Investitionskosten werden gefördert. Das ergibt bei 70% Fördersatz eine maximale Fördersumme von 21.000€.
- Mehrfamilienhäuser: Für die zweite bis sechste Wohneinheit erhöht sich der förderfähige Betrag um jeweils 15.000€, ab der siebten Wohneinheit um je 8.000€.
Hinweis: Die Förderung gilt für Eigentümer und selbstnutzende Bewohner. Es besteht zudem die Möglichkeit, einen zinsvergünstigten KfW-Ergänzungskredit von bis zu 120.000€ pro Wohneinheit in Anspruch zu nehmen.
Wir beraten Sie zur Förderung
Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren und auf eine klimafreundliche Heizlösung umsteigen? Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg: Von der ersten Beratung bis zur vollständigen Umsetzung. Unsere erfahrenen Energieberater prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten in Ihrem Fall infrage kommen, welche Heizsysteme am besten zu Ihrem Gebäude passen und wie Sie die Fördergelder optimal ausschöpfen.
Wir übernehmen für Sie:
Die individuelle Energieberatung vor Ort
Die Auswahl und Planung der passenden Heiztechnik
Die Unterstützung bei der Antragstellung für die Förderung
Die Umsetzung und Betreuung des gesamten Heizungstauschs
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Förderübersicht
30 % Basisförderung
20 % Geschwindigkeits-Bonus
30 % Einkommens-Bonus
5 % Kältemittel-Bonus für R290
70 % Maximale Förderung
Wir Beraten sie!
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Fördermittel-Service
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Die Förderkonditionen können sich durch politische Entscheidungen jederzeit ändern – sowohl Höhe als auch Laufzeit sind nicht garantiert. Sichern Sie sich jetzt die bestmögliche Förderung für Ihren Heizungstausch und lassen Sie sich von uns individuell beraten.
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