Förderung Wärmepumpe

Bis zu 80 % Förderung für Ihre neue Wärmepumpe – wir begleiten Sie von der Beratung bis zur Auszahlung.

⚠️ Wichtig: Neue Förderbedingungen seit dem 21. Juli 2026

Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 die Eckpunkte für eine reformierte Heizungsförderung vorgelegt. Die KfW setzt sie ab 21. Juli 2026 um. Das Fördersystem bleibt im Grundsatz bestehen, wird aber stärker nach Einkommen gestaffelt – für Gering- und Mittelverdiener gibt es künftig mehr, für höhere Einkommen weniger.

  • 9. bis 20. Juli 2026 (Umstellungsphase): Neue „Bestätigungen zum Antrag“ (BzA) können bei der KfW nicht erstellt werden.
  • Bis 20. Juli 2026, 20:00 Uhr: Wer bereits eine gültige BzA hat, kann seinen Antrag noch zu den bisherigen, günstigeren Konditionen einreichen.
  • Ab 21. Juli 2026: Es gelten die neuen Konditionen – auch für bereits vorliegende, aber bis dahin nicht genutzte BzA.
  • Bereits bewilligte Anträge sind von der Umstellung nicht betroffen.

 

Unsere Empfehlung: Wenn Sie den Heizungstausch planen, sprechen Sie uns jetzt an. Wir prüfen für Sie, welche Fördersätze und Boni in Ihrem Fall greifen und wie sich Einkommen und Heizungsalter auf Ihre Förderhöhe auswirken.

Die neue Wärmepumpen-Förderung 2026

Förderung klingt kompliziert – ist es aber nicht, wenn jemand den Überblick hat. Wir kennen das BEG-Fördersystem seit Jahren aus der Praxis, auch durch die aktuelle Umstellung hindurch. Wir prüfen für Sie, welche Boni Sie kombinieren können, welche Belege die KfW braucht und wie der Ablauf konkret aussieht.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass alle Heizungen bis spätestens 2028 mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Für Bestandsgebäude gilt die Pflicht zum Heizungstausch erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung – in Großstädten spätestens ab 30. Juni 2026, in kleineren Kommunen ab 30. Juni 2028. In Neubaugebieten gilt sie bereits seit Januar 2024.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme, allen voran Wärmepumpen. Beantragt wird die Förderung bei der KfW.

1 Was kostet Ihre Wärmepumpe (inkl. Einbau)?
30.000 € Ø Einfamilienhaus
Grober Richtwert – die genauen Kosten ermitteln wir kostenlos vor Ort.
2 Welche Heizung ersetzen Sie?
Für den Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) zählt der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung – oder einer mind. 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
3 Bewohnen Sie das Haus selbst?
4 Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid – nicht das Brutto. Es liegt meist deutlich niedriger.
Ihre staatliche Förderung bei Antrag jetzt
Was Warten Sie kostet
Ihr Eigenanteil im Zeitverlauf – Förderung sinkt, Preise steigen
Förderung sichern – jetzt kostenlos anfragen
Wir unterstützen Sie beim kompletten Förderantrag.

Unverbindliche Beispielrechnung nach den ab 21.07.2026 gültigen Konditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW-Programm 458 / BEG EM): 30 % Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (Absenkung um 4 Prozentpunkte jeweils zum 01.02. und 01.08., erstmals 01.02.2027, Auslaufen Mitte 2028), gestaffelter Einkommensbonus 10–40 % für selbstnutzende Eigentümer, Familienzuschlag −10.000 € anzusetzendes Einkommen je Haushalt mit minderjährigem Kind, Förderdeckel 70 % (80 % bei anzusetzendem Einkommen bis 30.000 €), förderfähige Kosten max. 28.000 € für die erste Wohneinheit (Absenkung um 750 € jeweils zum 01.02. und 01.08., erstmals 01.02.2027). Annahmen: Wärmepumpe aus EU-Fertigung, Austausch einer fossilen Heizung, erste Wohneinheit, künftige Preisentwicklung ca. 3 % pro Jahr. Maßgeblich sind allein die Förderrichtlinien und die Bewilligung durch die KfW; der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Keine Rechts- oder Steuerberatung – Ihren konkreten Anspruch prüfen wir gern persönlich und kostenlos.

Ab wann wird geFördert?

Der Heizungstausch kann weiterhin sofort beauftragt werden. Sie schließen zunächst den Vertrag mit dem Fachbetrieb ab – mit einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung, die den Vertrag an die Förderzusage knüpft – und stellen erst danach den Antrag bei der KfW (nachgelagerte Antragstellung). Seit dem 21. Juli 2026 gilt die reformierte Förderung; die Antragstellung bei der KfW läuft dazu regulär weiter.

Was wird geFördert?

  • Gefördert werden Heizungen, die den GEG-Anforderungen entsprechen: Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse-Heizungen, wasserstofffähige Heizungen (H2-ready), Brennstoffzellen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
  • Nicht gefördert werden reine Öl- und Gasheizungen. Nur die Mehrkosten für die Umrüstung einer H2-ready-Gasheizung sind förderfähig.
  • Die Boni gelten für den Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Grundförderung: weiterhin 30 % für jeden, der eine alte fossile Heizung gegen eine förderfähige Heizung (z. B. Wärmepumpe) austauscht.
  • Einkommensbonus – neu dreistufig statt bisher einstufig:
  • 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (10 Prozentpunkte mehr als bisher)
  • 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 € (unverändert)
  • 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 € (neu – bisher gab es hier keinen Bonus)
  • Familienzuschlag (neu): Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Bonusberechnung maßgebliche Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 € niedriger angesetzt. Eine Familie mit 40.000 € Einkommen rechnet damit effektiv mit 30.000 € – und erreicht die 40-%-Stufe.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: sinkt von bisher 20 % auf 16 % für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter Heizungen. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er weiter, zunächst um 4 Prozentpunkte, danach jeweils halbjährlich (1. Februar / 1. August).
  • Effizienzbonus entfällt: Der bisherige 5-%-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel bzw. Erd-/Grundwasser als Wärmequelle wird ab dem 21. Juli 2026 nicht mehr gewährt.
  • Maximaler Fördersatz: Die Boni sind kombinierbar, aber gedeckelt – und der Deckel hängt vom Einkommen ab. Nur für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 € (bzw. bis 40.000 € mit Familienzuschlag) liegt die Grenze bei 80 % – bei voller Kombination aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus wären rechnerisch 30 % + 16 % + 40 % = 86 % möglich, gedeckelt auf 80 %. Für alle anderen Haushalte – auch mit 30 % oder 10 % Einkommensbonus – bleibt es bei maximal 70 %. Ohne Einkommensbonus sind es maximal 46 % (Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus).

Förderfähige Investitionskosten - Höchtgrenzen

  • Erste Wohneinheit (z. B. Einfamilienhaus): maximal 28.000 € förderfähige Kosten (bisher 30.000 €).
  • Zweite bis sechste Wohneinheit: weiterhin je 15.000 € zusätzlich.
  • Ab der siebten Wohneinheit: weiterhin je 8.000 € zusätzlich.
  • Weitere Absenkung ab 2027: Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 und danach jeweils halbjährlich (1. Februar / 1. August) um weitere 750 €. Wer plant, profitiert von einem frühzeitigen Antrag.

 

Hinweis: Zusätzlich zum Zuschuss steht ein zinsvergünstigter KfW-Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit zur Verfügung.

Ausblick (noch nicht Teil der Juli-Umstellung): Für das erste Quartal 2027 hat die KfW einen „Wertschöpfungsbonus“ angekündigt: Wärmepumpen aus EU-Fertigung sollen zusätzlich 15 % erhalten, während die Grundförderung für außerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen auf 15 % sinkt. Details dazu stehen noch aus – wir halten Sie auf dem Laufenden.

Wir beraten Sie zur Förderung

Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren und auf eine klimafreundliche Heizlösung umsteigen? Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg – von der ersten Beratung bis zur vollständigen Umsetzung, auch durch die aktuelle Umstellung der Förderbedingungen hindurch. Unsere erfahrenen Energieberater prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten in Ihrem Fall infrage kommen, welche Heizsysteme am besten zu Ihrem Gebäude passen und wie Sie die Fördergelder optimal ausschöpfen.

Wir übernehmen für Sie:

  • Die individuelle Energieberatung vor Ort
  • Die Auswahl und Planung der passenden Heiztechnik
  • Die Unterstützung bei der Antragstellung für die Förderung
  • Die Umsetzung und Betreuung des gesamten Heizungstauschs
  • Die Betreuung Ihrer Anlage bei Wartungen und Störungen

 

Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin! Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten und gemeinsam die optimale Lösung für Ihr Zuhause zu finden.

Förderübersicht

30 % Basisförderung

16 % Geschwindigkeits-Bonus

Bis zu 40 % Einkommens-Bonus

-10.000€ Familienzuschlag möglich

80 % Maximale Förderung

Wir Unterstützen sie bei Förderthemen!

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und klären Ihre Fragen zu den neuen Förderbedingungen ab 21. Juli 2026. Fordern Sie jetzt einen Beratungstermin bei uns an!

Fördermittel-Service

Nutzen Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten, solange sie in dieser Form bestehen. Förderbedingungen können sich durch politische Entscheidungen jederzeit ändern – wie die Umstellung zum 21. Juli 2026 zeigt, betrifft das sowohl die Höhe als auch die Laufzeit einzelner Boni.

Wenn Sie Ihren Heizungstausch planen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich zur aktuell bestmöglichen Förderung individuell beraten zu lassen.

Füllen Sie einfach das Formular aus – wir beraten Sie gerne.

Fragen Sie jetzt an:

* Die genannten Werte basieren auf den am 8. Juli 2026 veröffentlichten Eckpunkten der Bundesregierung und den Angaben der KfW. Einzelne Details können sich bis zum Inkrafttreten am 21. Juli 2026 noch ändern. Stand: Juli 2026.

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