Förderung Wärmepumpe

Die neue Heizungs­förderung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass alle Heizungen bis 2028 mit mindestens 65 % erneuerbare Energie betrieben werden müssen.  Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Bürgerinnen und Bürger beim Umstieg auf eine umweltfreundliche Wärmepumpe. Die Förderung für den Heizungstausch kann bei der KfW beantragt werden.

Ab wann wird geFördert?

Die wichtigste Frage der neuen Heizungsförderung klären wir gleich zu Beginn. Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt werden. Der Förderantrag wird dann nachgereicht. Die technische Antragstellung bei der KfW wird voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich. Das bedeutet, dass Sie ab sofort von der neuen Förderung profitieren.

Was wird geFördert?

Prinzipiell erhält jeder, der seine alte fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe austauscht eine Grundförderung von 30 %. Bei einem Haushaltseinkommen bis zu 40.000 € kommt noch ein Bonus von 30 % hinzu. Wenn eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas-Heizung ausgetauscht wird, kann bis 2028 ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % geltend gemacht werden. Die Boni können addiert werden. Jedoch ist die maximale Förderung auf 70 % begrenzt

Wie hoch ist die Förderung?

Es können maximal 30.000 € der Investitionskosten gefördert werden. Dies gilt für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. Daraus ergibt sich die maximale Summe von 21.000 €, bei einem Fördersatz von 70 %. In einem Mehrparteienhaushalt erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben um 15.000 € pro Wohneinheit (WE) – für die 2. bis 6. WE. Ab der 7. WE erhöht sie sich um jeweils 8.000 €.

Förderübersicht

30 % Basisförderung

20 % Geschwindigkeits-Bonus

30 % Einkommens-Bonus

70 % Maximale Förderung

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